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Mainbernheim - Historisches Markgrafenstädtchen im Landkreis Kitzingen.
Südliche Stadtmauer mit Grabengärten an der B8

Aktuelles aus Mainbernheim

21.01.2026

Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Auf den Stichtag 1.1.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1.1.2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1.1.2022 etwas am Grundbesitz so ist der/die Eigentümer/-in des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. Änderungen sind z. B. der Anbau eines Wintergartens, Mietshaus wurde in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt, landwirtschaftlich genutzte Scheune wird jetzt an einem Gewerbebetrieb vermietet usw. Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres abgegeben werden, das auf das Jahr der Änderung(en) folgt.
Beispiel: Anbau wird im Februar 2025 fertiggestellt. Änderung ist bis zum 31. März 2026 beim Finanzamt anzuzeigen.

Ändern sich nur die Eigentümer/-innen, weil der ganze Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, muss dies nicht angezeigt werden. In diesen Fällen wird das Finanzamt von sich aus tätig. Die Anzeigepflicht entfällt aber nur, wenn es sich um einen vollständig steuerpflichtigen Grundbesitz handelt. Beim Grund und Boden, der mit einem fremden Gebäude bebaut ist, sind Änderungen des (wirtschaftlichen) Eigentümers des Gebäudes zu melden, nicht aber Änderungen am Grundeigentum.

Weitere Informationen finden Sie im anliegenden Flyer (unter Download).

Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen sind unter www.grundsteuer.bayern.de zu finden.

Download: stadt_mainbernheim-news-33.pdf

Informationen des Landesamtes für Steuern

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