Neubaugebiet "Rödelseer Straße"
Der Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet "Rödelseer Straße" ist seit 29.10.2002 rechtskräftig. Zum 29. November 2003 erfolgte die Freigabe für die privaten Baumaßnahmen. Das Baugebiet bietet schön gelegene Bauplätze in Ortsrandlage. Die s-förmige Erschließungsstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet.
Der Stadtrat hat den Verkaufspreis einheitlich auf 95,00 €/m² festgesetzt. Dieser Kaufpreis enthält als Pauschale (Ablösevereinbarung im Kaufvertrag) die Erschließungskosten (22,00 €/m²) sowie die Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser ( rechnerisch insgesamt 16,12 €/m²).
Die Anschlusskosten für die Versorgungseinrichtungen (insbesondere Wasser, Kanal, Strom, Telefon, Gas) sind im Kaufpreis nicht enthalten.
Die Nebenkosten des Grundstückskaufs (Notar, Vermessung,
Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer) sind vom Käufer zu tragen.
Für alle Grundstücke gilt ein Baugebot von 5 Jahren (ab Bebaubarkeit). Eine vorzeitige Rückgabe eines Grundstücks an die Stadt Mainbernheim ist möglich, jedoch ohne Verzinsung des Kaufpreises und ohne Erstattung von Nebenkosten.
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Brummer.
Der Stadtrat hat den Verkaufspreis einheitlich auf 95,00 €/m² festgesetzt. Dieser Kaufpreis enthält als Pauschale (Ablösevereinbarung im Kaufvertrag) die Erschließungskosten (22,00 €/m²) sowie die Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser ( rechnerisch insgesamt 16,12 €/m²).
Die Anschlusskosten für die Versorgungseinrichtungen (insbesondere Wasser, Kanal, Strom, Telefon, Gas) sind im Kaufpreis nicht enthalten.
Die Nebenkosten des Grundstückskaufs (Notar, Vermessung,
Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer) sind vom Käufer zu tragen.
Für alle Grundstücke gilt ein Baugebot von 5 Jahren (ab Bebaubarkeit). Eine vorzeitige Rückgabe eines Grundstücks an die Stadt Mainbernheim ist möglich, jedoch ohne Verzinsung des Kaufpreises und ohne Erstattung von Nebenkosten.
Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Brummer.
Festsetzungen festsetzungen_f28.pdf
Begründung begruendung_f29.pdf