Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt an der Bundesstraße B8" und 6. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt an der Bundesstraße B8" wurde am 28.10.2020 bekannt gemacht.
Hinsichtlich der im Parallelverfahren begonnenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainbernheim wird
darüber informiert, dass diese bereits am 28.05.2020 rechtskräftig geworden ist.
Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt an der Bundesstraße B8" pdf494-bplan_lebensmittelmarkt.pdf
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt an der Bundesstraße B8" pdf495-zusammf_erklbplan.pdf
6. Änderung des Flächennutzungsplans als PDF pdf468-6_aend_fnp.pdf
Zusammenfassende Erklärung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans pdf469-zusammf_erkl.pdf